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Saldosteuersatz: vereinfachte MwSt-Abrechnung für Schweizer KMU

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TL;DR

Der Saldosteuersatz ist eine vereinfachte Methode der MwSt-Abrechnung, die die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Schweizer KMU mit einem Jahresumsatz bis CHF 5.024 Millionen (Stand 2026) und einer jährlichen MwSt-Schuld bis CHF 108'000 anbietet. Statt jede Vorsteuer einzeln zu erfassen, multiplizieren KMU ihren Umsatz mit einem branchenspezifischen Pauschalsatz — sparen damit erheblich Administrationszeit. Halbjährliche Abrechnung statt quartalsweise ist möglich. Ein Wechsel zur regulären Methode (effektive Abrechnung) ist nach drei Steuerjahren möglich.

Definition

Der Saldosteuersatz (SSS) ist eine vereinfachte Variante der MwSt-Abrechnung gemäss Art. 37 MWSTG (Mehrwertsteuergesetz). Statt Umsatzsteuer und Vorsteuer einzeln zu erfassen, wird der gesamte Bruttoumsatz mit einem branchenspezifischen, von der ESTV festgelegten Saldosteuersatz multipliziert; die Differenz zwischen ausgewiesener MwSt und tatsächlich abzuliefernder MwSt darf der Betrieb behalten. Das Verfahren reduziert Buchhaltungsaufwand erheblich.

Die wichtigsten Eigenschaften

  • 1Anwendbarkeit: Jahresumsatz max. CHF 5'024'000 und MwSt-Schuld max. CHF 108'000 (Stand 2026)
  • 2Sätze: branchenspezifisch, festgelegt von der ESTV, von 0.1% bis 7.0%
  • 3Abrechnung: halbjährlich (statt quartalsweise bei der effektiven Methode)
  • 4Anmeldung: durch Formular Nr. 1198 bei der ESTV
  • 5Wechsel zur effektiven Methode: nach min. 1 Steuerjahr möglich (Mit Wartefrist 3 Jahre umgekehrt)
  • 6Maximal zwei Saldosteuersätze pro Betrieb (z. B. Hauptgewerk + Nebengewerk)
  • 7Vorsteuer separat geltend machen ist nicht möglich

Wer profitiert vom Saldosteuersatz?

Vom Saldosteuersatz profitieren vor allem Schweizer KMU mit überschaubarem Umsatz und geringen Vorsteuerabzügen — typischerweise reine Dienstleister, kleine Handwerksbetriebe und Einmann-Betriebe. Beispielsätze (Stand 2026): Maler 3.7%, Elektriker 4.3%, Sanitär 3.7%, Friseur 5.1%, Beratung 6.5%, Reinigung 5.1%. Wer hohe Investitionen tätigt — etwa neue Maschinen, Fahrzeuge oder Liegenschaften — fährt mit der effektiven Methode oft besser, weil dort die volle Vorsteuer abzugsfähig ist. Vor der Anmeldung empfiehlt sich eine Vergleichsrechnung beider Methoden über ein Geschäftsjahr. Wichtig: Bei beiden Methoden müssen Rechnungen die MwSt korrekt ausweisen und der Empfänger kann die Vorsteuer geltend machen — auch wenn Sie selbst mit Pauschalsatz abrechnen.

Beispiel-Saldosteuersätze (ESTV-Stand 2026, Auszug)

BrancheSaldosteuersatzRegulärer MwSt-Satz
Maler3.7%8.1%
Elektriker4.3%8.1%
Sanitär3.7%8.1%
Schreiner4.3%8.1%
Reinigung5.1%8.1%
Beratung6.5%8.1%
Gärtner4.3%8.1%
Coiffeur5.1%8.1%

Häufige Fragen zum Saldosteuersatz

Wer darf den Saldosteuersatz anwenden?

Schweizer MwSt-pflichtige Betriebe mit einem Jahresumsatz von höchstens CHF 5'024'000 und einer jährlichen MwSt-Schuld von höchstens CHF 108'000 (Stand 2026). Die Anmeldung erfolgt über Formular Nr. 1198 bei der ESTV.

Wie wirkt sich der Saldosteuersatz auf Rechnungen aus?

Ihre Rechnungen weisen weiterhin den regulären MwSt-Satz von 8.1% (Normalsatz) bzw. 2.6% (reduziert) oder 3.8% (Beherbergung) aus — der Empfänger kann diese MwSt als Vorsteuer abziehen. Sie selbst überweisen jedoch nur den Saldosteuersatz vom Bruttoumsatz an die ESTV.

Lohnt sich der Wechsel zum Saldosteuersatz?

Für Dienstleister mit wenig Investitionen oft ja, weil Buchhaltungsaufwand und Komplexität sinken. Für investitionsintensive Betriebe (neue Maschinen, Fahrzeuge, Liegenschaft) ist die effektive Methode meist günstiger, weil dort die Vorsteuer voll abzugsfähig ist.

Wie wechsle ich vom Saldosteuersatz zur effektiven Methode?

Nach mindestens einem Steuerjahr ist der Wechsel möglich. Antrag schriftlich an die ESTV bis spätestens 60 Tage nach Beginn des Steuerzeitraums. Umgekehrt (effektiv → Saldosteuersatz) gilt eine Wartefrist von drei Jahren.

Kann ich für verschiedene Tätigkeiten unterschiedliche Saldosteuersätze nutzen?

Ja, maximal zwei Saldosteuersätze pro Betrieb sind zulässig. Beispiel: ein Sanitärbetrieb, der auch Schreinerarbeiten ausführt, kann beide Sätze (Sanitär 3.7% und Schreiner 4.3%) anwenden — sofern beide Tätigkeiten je mindestens 10% des Gesamtumsatzes ausmachen.

Quellen & Standards

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